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Was kennzeichnet die Mediation?
Eigenverantwortung und AutonomieWir gehen davon aus, dass die Konfliktparteien selbst die
größte Kompetenz besitzen, ihren Streit zu lösen. Offenheit und InformiertheitDa die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianden alle Tatsachen offen legen, die für das Verständnis und die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator / die Mediatorin achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen (z.B. juristischen, steuerlichen, …) Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat von Fachleuten einholen. Neutralität und AllparteilichkeitMediatorInnen setzen sich für die Interessen aller Konfliktpartner in neutraler und allparteilicher Art und Weise ein. Sie ergreifen nicht Partei für eine der beiden Seiten sondern nehmen die Sichtweisen aller Beteiligten gleichwertig und gleichmäßig wahr. FreiwilligkeitDie Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt abbrechen. VertraulichkeitWeil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch
jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien
Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianden im Verlauf der Mediation offengelegt
haben, dürfen daher weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen
Verfahren gegen einen an der Mediation Beteiligten verwendet werden. |
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