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Wo kann Mediation hilfreich angewandt werden?

Familienkonflikte
Erbschaftsstreitigkeiten
Wirtschaft
Arbeitsplatz & Team
zwischen KundInnen und Personal
zwischen Geschäftsführung und Personal
im öffentlichen Bereich
Schule
Täter-Opfer-Ausgleich
Behindertengleichstellungsrecht
interkulturelle Konflikte

Familienmediation

Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Europa hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert.
Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung aber auch familieninterne Probleme.
Zu ihren inhaltlichen Anwendungsgebieten gehören
Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
Regelung von Unterhaltsfragen
Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der Alterssicherung
Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung
Aufteilung des Hausrats
Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare

Mediation im Erbschaftsfall

In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser bzw. die Erblasserin die Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Die Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden oft noch.
Erbschaftsmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, indem die Beteiligten (ErblasserIn, ErbIn, VermächtnisnehmerIn) unter Anleitung des Mediators/der Mediatorin ein von allen getragenes Konzept erarbeiten und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet.
Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbschaftsmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch vorausschauend und prophylaktisch zur Regelung von eventuellen familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.

Wirtschaftsmediation

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20 Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft – gute Erfahrungen mit alternativen Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote von 70 - 90%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und Dritten:

Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing
Umstrukturierungskonflikte
Mitbestimmungskonflikte
Tarifkonflikte
Konflikte auf Managementebene
Gesellschafterkonflikte
Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen
Fusionen und Firmenübergänge
Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
Wettbewerbsstreitigkeiten

Mediation im öffentlichen Bereich

Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von Parteien mit divergierenden Interessen und die Komplexität der Konfliktthemen und –gegenstände. Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren statt. Ziel ist die Beschleunigung oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen.
Anwendungsbereiche können sein:
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Raumordnungsverfahren

Schulmediation

Schulmediation ist eine Methode zur Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und Eltern. Am verbreitetsten ist das Modell der Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“ oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen.

Ziel der Schulmediation ist es,
das soziale Klima an der Schule zu verbessern,
Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein,
die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu entlasten,
SchülerInnen durch Ausbildung zu KonfliktlotsInnen soziale Kompetenzen zu vermitteln,
Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern.

Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und TäterIn Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines unbeteiligten Dritten – des Mediators/der Mediatorin – außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer Zeit schon juristisch verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des Täter-Opfer-Ausgleichs gehören Schadenswiedergutmachung, und Konfliktausgleich, im günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung zwischen den Beteiligten.
Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter/die Täterin soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert und von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden.
Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig
Konfliktberatung und/oder Schlichtung,
eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters/der Täterin im Strafprozess.

Mediation im Kontext des Behindertengleichstellungsgesetzes

Das neue österreichische Behindertengleichstellungsgesetz sieht ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor, noch ehe eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung erfolgt.
Schlichtung ist hier im weiten Sinn als eine offene Form außergerichtlicher Streitbeilegung zu verstehen, innerhalb der als alternatives Konfliktlösungsinstrument Mediation angeboten wird.

Interkulturelle Mediation

Interkulturelle Mediation ist ein Verfahren, das besonders durch die Aspekte kultureller Zughörigkeit und interkultureller Kommunikation geprägt ist.

Es gilt hier kulturbedingte Phänomene des Konflikts aufzudecken und diese konstruktiv in den Konfliktlösungsprozess zu integrieren - dabei müssen gesellschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt werden.



 

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